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   BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72   

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https://dejure.org/1974,557
BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72 (https://dejure.org/1974,557)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1974 - VI R 69/72 (https://dejure.org/1974,557)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1974 - VI R 69/72 (https://dejure.org/1974,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge - Tätigkeit an verschiedenen Orten - Pauschale Abgeltung - Fahrtkosten - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 92
  • DB 1975, 239
  • BStBl II 1975, 177
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.04.1959 - VI 2/59 U

    Berücksichtigung der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers mit mehreren

    Auszug aus BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72
    Der Kläger könne sich auch nicht auf das Urteil des BFH vom 17. April 1959 VI 2/59 U (BFHE 68, 643, BStBl III 1959, 245) berufen.

    Er verweist dabei auf das BFH-Urteil VI 2/59 U, das noch in den LStR 1968 angezogen werde, und beantragt unter Aufhebung des FG-Urteils die Erstattung weiterer 901 DM Lohnsteuer und 72 DM Kirchenlohnsteuer.

    Der Senat hält an dem Urteil VI 2/59 U nicht mehr fest, nach dem in einem derartigen Fall die tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden konnten.

  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Auszug aus BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72
    Der Senat hat es zwar abgelehnt, Arbeitnehmer, die ständig auf wechselnden Bau- oder Montagestellen tätig sind, bei denen aber die Voraussetzungen für die Anerkennung von Dienstreisen nicht gegeben sind, für ihre Fahrten zu den jeweiligen Arbeitsstätten nur 0, 36 DM pro Kilometer als Werbungskosten zuzubilligen (Urteil vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258).
  • BFH, 23.02.1962 - VI 75/61 U

    Abzug der Fahrtkosten von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72
    Soweit der Kläger zu seinen verschiedenen Arbeitsstätten nicht nacheinander, sondern jeweils von seiner Wohnung aus gefahren ist, hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 23. Februar 1962 VI 75/61 U (BFHE 74, 510, BStBl III 1962, 191) auf Anwendung der Pauschsätze erkannt.
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen

    Mit diesen Entscheidungen sei der BFH stillschweigend vom Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72 (BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177) abgerückt.

    Einschlägig sei dagegen das Urteil in BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177, demzufolge die Pauschbeträge auch für Fahrten unmittelbar von Arbeitsstätte zu Arbeitsstätte anzuwenden seien, wobei es keinen Unterschied machen könne, ob die Fahrten im Rahmen eines oder mehrerer Dienstverhältnisse durchgeführt würden.

    Welche Grundsätze gelten, wenn ein Arbeitnehmer wegen mehrerer Dienstverhältnisse in unterschiedlichen Arbeitsstätten tätig wird (vgl. hierzu BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177) braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, da der Kläger nur ein Arbeitsverhältnis eingegangen war.

  • FG Köln, 20.10.1999 - 12 K 4627/97

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Dienstverhältnissen

    Der Bekl lehnte dies in seiner Einspruchsentscheidung vom 20. Mai 1997 unter Hinweis auf die EStG -Kartei NRW zu § 9 EStG Fach 4 Nr. 1 sowie das BFH-Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72 (BStBl II 1975, 177) ab.

    Für diesen Fall werde in der Kommentierung unter Rz 53 bis Rz 55 ausdrücklich die in Abschn. 42 Abs. 4 c Satz 2 LStRL getroffene Regelung der Finanzverwaltung unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72 (a. a. O.) dargestellt.

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG beinhaltet eine Beschränkung des Abzugs von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten und stellt damit einen Ausnahmefall von dem sonst geltenden Grundsatz der unbeschränkten Abzugsfähigkeit von Werbungskosten dar (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72 a. a. O.).

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72, BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177) führten Arbeitnehmer, die in Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge an verschiedenen Orten tätig seien, unterschiedslos Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG durch.
  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 8. November 1974 VI R 69/72 (BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177) hält es einen zweimaligen Wechsel des Arbeitsorts im Jahr nicht für ausreichend.

    c) Die vorstehend vertretene Auffassung weicht nicht von dem Urteil des Senats in BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177 ab.

  • BFH, 31.05.1978 - I R 69/76

    Abgrenzung zwischen voll abziehbaren Reisekosten und beschränkt abziehbaren

    Für die Richtigkeit der Auffassung des FA spreche auch das Urteil des BFH vom 8. November 1974 VI R 69/72 (BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177), wonach die Fahrten eines Arbeitnehmers, der in mehreren Beschäftigungsverhältnissen steht, auch dann als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu qualifizieren seien, wenn er die weiteren Arbeitsstätten unmittelbar von der ersten Arbeitsstätte aus anfährt.

    Die Entscheidung widerspricht schließlich auch nicht dem Urteil VI R 69/72.

  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 3177/01

    Abzugsfähigkeit der Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen eines mehrere

    In dieser Entscheidung sowie im Urteil vom 08.11.1974 - ( VI R 69/72, BStBl 1975, 177 zum EStG 1967) stellte der BFH zudem darauf ab, dass der beschränkte Werbungskostenabzug die Ausnahme im Einkommensteuerrecht sei.
  • FG Köln, 31.07.2002 - 3 K 36/01

    Wohngruppen als Arbeitsstätten eines Heimerziehers

    Unmittelbar einsichtig ist dies für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten entfaltet, ohne dass einer dieser Orte den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt (vgl. BFH-Urteil v. 08.11.1974 VI R 69/72, BStBl. II 1975, 177).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2002 - 5 K 1806/02

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

    Auf der Hand liegt dies in solchen Fällen, in denen der Arbeitnehmer auf der Grundlage mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten seinen beruflichen Tätigkeiten nachgeht, ohne dass einer dieser Orte als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit anzusehen ist (BFH vom 8. November 1974 VI R 69/72, BStBl II 1975, 177).
  • FG Saarland, 20.10.2000 - 2 K 257/00

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei Kundenberaterin eines Kreditinstituts (§9 Abs.

    Unmittelbar einsichtig ist dies für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse an verschiedenen Orten entfaltet, ohne dass einer dieser Orte den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt (z.B. BFH, Urteil vom 8. November 1974 VI R 69/72, BStBl II 1975, 177).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.1997 - 1 K 1699/95

    Einkommensteuer; Abzugsbeschränkung für betriebliche Pkw-Fahrten

    Fährt aber ein Arbeitnehmer von seiner Arbeitsstätte im Rahmen seiner freiberuflichen Nebentätigkeit zu einer "Betriebsstätte", so unterliegen diese Fahrten ebenso der Abzugsbeschränkung wie wenn er unmittelbar die Betriebsstätte von der Wohnung aus aufgesucht hätte (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1974 - VI R 69/72 , BStBl II 1975, 177; 25. Februar 1988 IV R 135/85 , BStBl II 1988, 766).
  • FG Niedersachsen, 15.11.1990 - II 714/89

    Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Begriff der

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